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{anrede_brief}!

Gesetze nehmen Betreiber von Immobilien streng in die Pflicht. Jedoch sind die Maßnahmen zur Einhaltung der Gesetze und zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht gesetzlich nicht geregelt. Die Neuauflage der GEFMA FMA 190 Richtlinie "Betreiberverantwortung im Facility Management" bietet die notwendige Hilfestellung für die umfangreichen Aufgaben eines Betreibers. Diese klar strukturierte Richtlinie kann dabei helfen, das Haftungsrisiko zu minimieren! Einen Überblick geben wir in diesem Newsletter.

Weiters stellen wir Ihnen ein neues Raumbuch Referenzprojekt - den Bildungscampus Berresgasse der Stadt Wien - sowie einen Neukunden für PREVERAtogo vor.

Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen

das Team von PREVERA


Betreiberverantwortung im Facility Management

Neue Richtlinie GEFMA FMA 190


Die FMA (Facility Management Austria) veröffentlichte vor Kurzem eine vollständige Überarbeitung der GEFMA FMA Richtlinie 190 "Betreiberverantwortung im Facility Management". Den Betreibern von Gebäuden bietet die Richtlinie einen praxisorientierten Leitfaden für die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit dem Betrieb. Oberstes Ziel ist die Minimierung des Haftungsrisikos.

Betreiber von Immobilien unterliegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen mit Verboten und Normen. Die Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht sind jedoch nicht gesetzlich geregelt. Darüber hinaus sind lt. FMA in der Praxis die möglichen Konsequenzen aus Rechten und Pflichten des Betreibens oft nicht bekannt. Daher war es notwendig, grundsätzliche Definitionen, Strukturen und Regeln des Betreibens auf Basis der österreichischen Rechtsgrundlagen zu entwickeln und allgemein dazustellen.

Dieses Regelwerk liegt nun in der Neuauflage vor und gliedert sich wie folgt:

Kapitel 1-3: Anwendungsbereich, normative Verweise, Gesamtauflistung relevanter Gesetze und Verordnungen, Definitionen für rechtliche, technische und managementbezogene Begriffe
Kapitel 4-5: Grundlagen der Aufgaben und Verantwortung des Betreibens im Facility Management
Kapital 6: Spezielle Pflichten der Betreiberverantwortung
Kapitel 7: Diverse Aufgaben des Betreibers im Facility Management
Kapital 8: gesetzliche Grundlagen
Kapitel 9: Typische Verletzungen der Betreiberpflichten aus strafrechtlicher und zivilrechtlicher Sicht


Betreiberrichtlinie GEFMA FMA 190

Gliederung der Aufgabenbereiche des Betreibers - Copyright: FMA


Normative Verweisungen in der Betreiberrichtlinie - z.B. ÖNORM B 1300 / B 1301

Eine wichtige Neuerung in der Richtlinie möchten wir gerne besonders hervorheben: Unter dem Kapitel "Spezielle Pflichten in der Betreiberverantwortung" werden die gebäude- und anlagenspezifischen Prüfpflichten nach der ÖNORM B 1300 / B 1301 angeführt und beschrieben. Es ist die Pflicht eines jeden Betreibers, für seine Liegenschaften, Gebäude und Anlagen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sodass die Rechtkonformität laufend gegeben ist. Da sich aus reinem "sorgfältigen Handeln" noch keine Rechtssicherheit ableiten lässt, haben Experten in den ÖNORMEN B 1300 und B 1301 Verfahrensregeln für Vorkehrungen und Kontrollen zur Sicherheitsprävention geschaffen.

Die Anwendung dieser Normen liefert die Basis für die Rechtssicherheit des Betreibers. Wenn es zu einem Schadenfall kommt, dann muss der Betreiber nachweisen können, dass die gesetzlichen Prüfpflichten eingehalten wurden.


Verletzung der Betreiberpflichten

Richtig spannend wird es im letzten Kapitel. Hier geht es um die Verletzung der Betreiberpflichten und ihre Rechtsfolgen aus strafrechtlicher und zivilrechtlicher Sicht. Die Richtlinie gibt darüber hinaus auch einen Überblick über alle gesetzlichen Grundlagen.


Wir sind der Meinung, dass Herr Prof. Dr. DI Helmut Floegl und sein Expertenteam bei der Neuauflage der Richtlinie ganze Arbeit geleistet und eine unverzichtbare und hochaktuelle Grundlage für alle Betreiber geschaffen haben. Herzlichen Glückwunsch!

Bezugsquelle: FMA - klicken Sie hier


In eigener Sache

PREVERAtogo ist ein mobiles, webbasiertes Software-System für die Planung, Dokumentation und Nachbearbeitung von Objektsicherheitsprüfungen. Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der ÖNORM B 1300 / B 1301 effizient umzusetzen, Arbeitsabläufe zu optimieren und das Haftungsrisiko zu reduzieren.

Mehr erfahren Sie HIER >>>


Neukunde für PREVERAtogo / Objektsicherheitsprüfungung ÖNORM B 1300


Die AREV Immobilien GmbH führt ihre ÖNORM B 1300 Objektsicherheitsprüfungen jetzt mit PREVERAtogo durch. Laut aktuellem Ranking des Immobilien Magazins gehört AREV zu den führenden Hausverwaltungen Österreichs. Seit über 30 Jahren ist AREV als Full-Service-Anbieter bei Vermietung und Verwaltung von Immobilien sowie bei Bau- und Projektentwicklungen an zurzeit 6 Standorten tätig. Wir freuen uns sehr über die Entscheidung für PREVERAtogo.

AREV Immobilien


Mit PREVERAtogo erledigen unsere Kunden alle Prozesse einer Begehung, von der Planung über die Durchführung bis hin zur Bearbeitung. Der Workflow wird individuell an die Bedürfnisse angepasst. Die hinterlegten Checklisten für die Begehung entsprechen den ÖNORMEN B 1300 und B 1300. Mit dem Einsatz von PREVERAtogo gelingt es, die gesetzlichen Verpflichtungen für die technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung und diverse Schutzmaßnahmen für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude zeit- und ressourcensparend zu erfüllen.


Referenzprojekt: MA 34 der Stadt Wien - Bildungscampus Berresgasse


Ausgangslage

Mit einer Reihe von Projekten unter dem Titel "Campus plus" schlägt die Stadt Wien einen neuen Weg im Schulbau ein. Kinder bis 14 Jahre sollen gemeinsam an einem Ort miteinander und voneinander lernen. Auf einer Fläche von rund 19.100 m² im Stadtentwicklungsgebiet Berresgasse/Ziegelhofstraße im 22. Bezirk entsteht der Bildungscampus Berresgasse - eine Ganzjahres- und Ganztags-Bildungseinrichtung für ca. 1.100 Kinder von 0-14 Jahren.


MA 34 Stadt Wien - Bildungscampus Berresgasse Copyright: Sonaar/PSLA

Bildungscampus Berresgasse - Copyright: sonaar / PSLA


Projektbeschreibung

Der Bildungscampus Berresgasse wird einen 12-gruppigen Kindergarten bieten, eine 17-klassige Ganztagsvolksschule, eine 12-klassige ganztägige Neue Mittelschule sowie zwei Förderklassen und zwei basale Klassen samt Therapiebereich, Dreifachturnhalle und Gymnastiksaal. Dazu gibt es eine Vielfalt an mehrfach nutzbaren Freiflächen. Die PSLA Architekten planten einen Gebäudekomplex, der in gut überschaubare Bildungsbereiche gegliedert ist. Das Projekt bildet städtebaulich den Abschluss der bestehenden Bebauung im Westen. Der Nord-Süd orientierte, geknickte Baukörper wurde als viergeschossiges, teilweise terrassiertes und höhengestaffeltes Volumen konzipiert. Der Vorplatz soll neben der Funktion als Erschließungsbereich des Campus auch als öffentlich nutzbarer Bereich dem neuen Stadtentwicklungsgebiet Aufenthaltsqualität verleihen und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht werden. Durch den geknickten Baukörper und die radiale Anordnung der einzelnen Bereiche werden kommunikative Blickbeziehungen geschaffen, die dem Gedanken der Campus-plus-Idee (Lernen und das Miteinander fördern) entgegenkommen. Im 8.500 Quadratmeter großen internen Freiraum sind ein Kleinkinderspielplatz, Freiluftklassen, Rückzugsgärten, Therapiegarten und ein Wasserspielplatz geplant.


PREVERA Lösung

Beim Pilotprojekt wurden Raumtypen definiert, um sie auf weitere Projekte zu übertragen. Wie schon beim Projekt GTNMS Stammersdorf wurde diese Übertragung auch beim Bildungcampus Berresgasse erfolgreich durchgeführt. Die Raumdaten werden von allen Beteiligten laufend fortgeschrieben und liegen in elektronischer Form für die weitere Verwendung durch den zukünftigen PPP-Auftragnehmer vor.


Highlights

- Optimierung der Bedarfsermittlung
- Raumtypendefinition
- Übertragung von Raumtypen auf weitere Schulprojekte der Stadt Wien MA 34 im Rahmen des Projektes Campus plus


>>> DOWNLOAD REFERENZBLATT